Das Außenwirtschaftsrecht befasst sich mit dem Verkehr von Wirtschaftsgütern, insbesondere von
- Waren,
- Dienstleistungen und
- Kapital
mit dem Ausland.
Bei Exporten von Gütern in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. des EWG- und NATO-Gebietes ist besonders darauf zu achten, dass ein Genehmigungsvorbehalt bestehen kann. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn es sich um sog. "Dual Use"-Güter handelt.
Der Export von Gütern kann zum Zwecke des Schutzes der inländischen Wirtschaft oder zum Schutz der auswärtigen Interessen der Bundesrepublik untersagt werden. Besonderen Bestimmungen unterliegen zudem Kriegswaffen.
Für Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind, ist ein ständige pro-aktive Rechtsbefolgung (Compliance) unumgänglich.



