Das Wirtschaftsrecht ist weniger ein eigenes Rechtsgebiet als eine innere Einstellung, denn "das" Wirtschftsrecht gibt es eigentlich nicht. Viele Aspekte spiele in die Rechtsbeziehungen der wirtschtlichen Akteure (Unternehmer, Unternehmen und Konsumenten) eine Rolle.
Was ist Wirtschaftsrecht?
Unter "Wirtschaftsrecht" versteht man die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen ein Gemeinwesen auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten ("Wirtschaftssubjekte") untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt. Wirtschaftsrecht ist zugleich ein Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
Was ist Wirtschaftsprivatrecht?
Das Wirtschaftsprivatrecht hingegen beschreibt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf einem Markt. Hieran sind Produzenten, Händlern und Konsumenten beteiligt. Maßgebliche, rechtliche Regelungen hierfür sind das Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG, etc.).
Seit einigen Jahren spielt zudem das Europarecht eine große Rolle im Wirtschaftsprivatrecht. Heute gibt es ein europäisches Gesellschaftsrecht mit juristischen Personen eigener Art. Beispiele hierfür sind die Europäische Aktiengesellschaft S.E. (Abk. f. "Societas Europaea") oder die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
Neben diesen Regelungen sind auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des sog. "Lauterkeitsrechts" (Wettbewerbsrecht im Sinne des UWG) zu nennen.



