Das klassischen Wettbewerbsrecht befasst sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Wettbewerbshandlungen zwischen Mitbewerbern. Genauer gesagt befasst es sich mit mit der Frage, wann eine Wettbewerbshandlung "lauter" bzw. "unlauter" ist und wird daher auch Lauterkeitsrecht genannt.
Was ist Wettbewerbsrecht?
Mitbewerber (aber auch Kammern und Verbände) können gerichtliche Klärung der Rechtsmäßigkeit einer Wettbewerbshandlung herbeiführen. In der Regel geschieht dies im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Typisch für das Wettbewerbsrecht ist aber auch die Abmahnung unter Mitbewerbern.
Die bedeutensten Rechtsquellen des Lauterkeitsrechts stellen das Gesetz für die Bekämpfung des unlauteren Wettbewers (UWG) und das Europarecht dar. Das Lauterkeitsecht kennt unter Anderem Ansprüche auf
- Unterlassung,
- Schadenersatz,
- Beseitigung,
- Gewinnabschöpfung und
- Auskunft.
Besondere Gebiete des Wettbewerbsrechts
Das Wettbewerbsrecht hat sich über die Jahre entwickelt: früher waren
- Zeitungsanzeigen,
- Verkaufsmaßnahmen und
- Werbeaussagen (sog "vergleichende Werbung")
der Hauptgegenstand des Wettbewerbsrecht. Heute haben sich im Werberecht eigenständige Unter-Rechtsgebiete entwickelt. Hierzu zählen
- das Werbewerbsrecht,
- das Marken- und Namensrecht,
- Teile des Internetrecht, sowie
- des Medien- und Urheberrecht.
Europäisches Wettbewerbsrecht (UGP-Richtlinie)
Kaum ein Fall bleibt zudem heute ohne Bezug zum Europarecht. Insbesondere von Bedeutung ist heute die sog. "UGP-Richtlinie" (eigentlich: Richtlinie 2005/29/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern).
Die UGP-Richtlinie stellt eine Form des vollharmonisierten Wettbewerbsrechts dar, d.h. es stellt Regeln auf, die in der gesamten Europäischen Union einheitlich sind. Diese Regeln gelten aber nicht nur in grenzüberschreitenden Fällen sondern auch zwischen Wettbewerbern in Deutschland.
Schutzschriften
Die Schutzschrift eine Besonderheit des Wettbewerbsrechts. Sie dient als Verteidigungsmittel gegen gerichtliche Maßnahmen und kann zur Abwehr von einstweiligen Verfügungen der Gerichte genutzt werden.
Klichen Sie hier, um mehr über Schutzschriften zu erfahren.
Abmahnungen durch Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände
Von großer praktischer Bedeutung sind heute Abmahnungen und Klagen von Wettbewerbsverbänden und "qualifizierten Einrichtungen" nach dem Gesetz über Unterlassungsklage (UKlaG), insbesondere durch den
- Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. und die
- "Wettbewerbszentrale" Bad Homburg,
die Verbraucherzentralen, die Deutsche Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell am Bodensee oder die Vereinigung Kritischer Verbraucher (VKI) aus Potsdam.
Klicken Sie hier, um mehr über Abmahnungen durch Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände zu erfahren.



