Die Schutzschrift ist ein Verteidigungsmittel im Wettbewerbsrecht. Mit Ihr kann ein Unternehmen, das die Klage, bzw. die eintweilige Anordnung eines Konkurrenten erwartet, sich rechtliches Gehör verschaffen. Hierzu sollten jedoch geplante Werbemaßnahmen vorab mit einem Anwalt besprochen werden. Er kann dann eine entsprechende Schutzschrift bei Gericht hinterlegen.
Sinnvoll sind Schutzschriften insbesondere,
- bei besonderen Verkaufsaktion (Sonntagsverkäufe, Jubiläum, Räumungsverkäufe) oder
- bei größeren Werbemaßnahmen (Rabattcoupons, Gutscheine, Flyer-Aktionen, etc.).
Häufig bleibt die Schutzschrift als wichtigste Verteidigungsmöglichkeit leider ungenutzt. Dies liegt zumeist daran, dass die Schutzschrift noch relativ unbekannt ist.



