Das Stiftungsrecht steht mit einem Bein um Zivilrecht, mit dem anderen im Verwaltungsrecht und mit beiden Armen im Steuerrecht.
Eine Stiftung ist tatsächlich ein Vermächtnis für die Ewigkeit. Sie ist ein Fußabdruck des Stifters im Sand der Geschichte.
Stiftungen werden immer beliebter und das nicht ohne Grund, denn
- Die Gründung gemeinnütziger Stiftungen ist steuerbegünstigt.
- Stifter können sich nachhaltig für genau die sozialen Belange engagieren, die ihnen am Herzen liegen.
Gemeinnützige Stiftungen und Privatstiftungen
Neben den "gemeinnützigen Stiftungen" (die eigentlich "steuerbegünstigte Stiftungen" heißen müssten), gibt es in Deutschland die Möglichkeit, "privatnützige Stiftungen" zu gründen. Solche Stiftungen dienen nicht der Allgemeinheit sondern einem bestimmten Personenkreis; dies können bei einer sogenannten Familienstiftung die Familienangehörigen des Stifters sein aber auch die Belegschaft eines Unternehmens (Werksstiftung) sein.
Absicherung und Unternehmensnachfolge
Die Privatstiftung hat viele Vorteile, unter anderem:
- Dauerhafte Versorgung von Angehörigen,
- Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten,
- Vermeidung des Pflichtteils,
- Unternehmensnachfolge mit Kontinuität in der Unternehmensführung.



