Spezialisierung und breite Kompetenz
Als "Rechtsgebiet" bezeichnet man in der Regel ein Teilgebiet des Rechts, mitunter aber auch der räumliche Geltungsbereich bestimmter Rechtsquellen (d.h. bestimmter Gesetze oder Verordnungen).
Für die Frage, wann man von einem eigenständigen Rechtsgebiet sprechen kann, gibt es bis heute keine allgemeingültige Definition. So werden als große Rechtsgebiete zwar das Privatrecht (Allgemeines Zivilrecht) und das öffentliche Recht (Verwaltungsrecht) angesehen. Aber auch das Strafrecht, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen (obwohl es eigentlich zum öffentlichen Recht gehört).
Das Vertragsrecht - also die Frage, wie ein Vertrag zu gestallten ist und welche Folgen ein Vertragsbruch (Schlechtleistung, Falschlieferung, Verzug, Verspätung oder Mängel) haben kann - ist Teil des allgemeinen Zivilrechts.
Ebenso wird das Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt. Dasselbe gilt für das Wettbewerbsrecht, dass sich im Wesentlichen aus einer zentralen Rechtsquelle (dem Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - UWG) speist.
Rechtsmaterien
Neben den Rechtsgebieten, gibt es sog. Rechtsmaterien (auch Querschnittsgebiete genannt). Hierunter fällt z.B. der Schadensersatz oder das Schmerzensgeld, sowie das Mobbing und das Diskriminierungsrecht.
Andere Rechtsgebiete überschneiden sich inhaltlich stark, so ist z.B. die Schnittmengen zwischen dem Internetrecht, dem Medien und Urheberrecht und dem Europarecht sehr groß.
Ähnlich ist es mit den Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts, des Stiftungsrechts und des Vereinsrechts. All diese Rechtsgebiete hängen eng miteinander zusammen.
Erscheinungsformen des Rechts
Schließlich gibt es bestimmte Erscheinungsformen des Rechts, die in verschiedenen Rechtsgebieten in unterschiedlicher Ausprägung auftreten können. So kann etwa die Abmahnung in Form der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (§ 12 UWG), als arbeitsrechtliche Abmahnung zur Vorbereitung einer Kündigung oder als Urheberrechtliche Abmahnung (z.B. wegen der Benutzung von P2P-Tauschbörsen auftreten).
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