Was ist Mobbing?
Mobbing ist schwer zu definieren. Eine Form von Mobbing ist der "Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln" (Herbert Fussy in Österreichisches Wörterbuch, 40. Aufl. 2006).
Der Versuch, Mobbing juristisch zu fassen hat zu folgender Definition geführt: im juristischen Sinn bedeutet "Mobbing", einen Menschen wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen. Typische Mobbinghandlungen sind
- die Verbreitung falscher Behauptungen (Gerüchte im "Flurfunk"),
- die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben,
- Gewaltandrohungen,
- die Schaffung sozialer Isolation,
- das "Der-Lächerlichkeit-Preisgeben" durch "Streiche" oder Schabernack oder Witze auf Kosten des Betroffenen
- oder die ständige (insbesondere überzogene) Kritik an der Arbeit des Betroffenen (große Kritik an kleinen Fehlern).
Mobbing kann am Arbeitsplatz, aber auch in der Schule ("Mobbing in der Schule" auch "Bullying" genannt), im Sportverein oder im Altersheim auftreten.
Wer ist von Mobbing betroffen
Man könnte sagen: "Mobbing ist weiblich". Sowohl Täter als auch Opfer sind nach unserer Erfahrung in 9 von 10 Fällen weiblich.
Was müssen Betroffene wissen?
Mobbing führt zu vielen körperlichen und psychischen Problemen. Opfer von Mobbing leiden oft unter Traumatisierungen. Manche Betroffene entwickeln sogar Psychische Erkrankungen.
Daher gilt für alle Opfer von Mobbing: wichtiger als die juristische Hilfe ist die Hilfe durch eine qualifizierte psychosoziale Beratungseinrichtung oder einen psychiatrischen Arzt.
Wir haben häufiger Kontakt zu Hilfeeinrichtungen für Mobbingopfer. Wenn Sie Kontakt zu einer solchen Einrichtung suchen, sprechen Sie uns unverbindlich einfach an.
Kann man Mobbing überhaupt beweisen?
Ja. Viele Opfer fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird. Sie zweifeln daran, das Mobbing vor Gericht auch beweisen zu können.
Opfern von Mobbing stehen umfangreiche Beweiserleichterungen zur Seite. In der Regel genügt die glaubhafte und glaubwürdige Schilderung des Geschädigten, die sich auf zeitnah gefertigte Aufzeichnungen stützt.
Aus diesem Grund ist eine wichtigsten Hilfen des Gemobbten das "Mobbing-Tagebuch".
Mobbing Tagebuch
Im Mobbing-Tagebuch sollte das Opfer
- Was ist genau passiert?
- Wo ist es passiert
- Wer hat gehandelt?
- Wer hat mitgemacht (bzw. "mitgelacht")?
- Wer stand in der Nähe und kommt als Zeuge in Frage?
- Welche Wirkung hatte das Geschehen auf das opfer (wie habe ich mich dabei und danach gefühlt)?
Kann man sich nur gegen die Kollegen wehren?
Nein. In der Regel trifft auch den Arbeitgeber eine Mitschuld am Mobbing. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Führsorgepflicht dafür zu sorgen, dass niemand in seinem Unternehmen gemobbt wird.
Klagen können daher sowohl gegen die Mobbenden Koleginnen und Kollegen als auch gegen den Arbeitgeber gerichtet werden.
Was ist "Bossing"?
Unter "Bossing" versteht man Mobbing durch einen Vorgesetzes. Es stellt eine besondere Fallgruppe des Mobbing dar.
Erhält man bei Mobbing auch Schmerzensgeld?
In der Regel: ja. Mobbing stellt eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Die Beträge liegen erfahrungsgemäß zwischen 2.500,00 EUR und 15.000,00 EUR.
Erfahrung im Mobbingrecht
Die Anwälte der Kanzlei Bockamp & Partner hat bereits mehrfach Mobbingopfer bei Klagen gegen Arbeitgeber und Kollegen vertreten. Wir haben bereits mehrfach Mobbingverfahren im öffentlichen Dienst und gegen die öffentliche Hand geführt. Zu unseren Gegnern gehörten
- die Bundeswehr,
- die Bundesrepublik Deutschland,
- Kommunale Einrichtungen,
- Krankenhäuser und
- Schulen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Mobbing haben, sprechen Sie uns an.



