Medienrecht ist ein Sammelbegriff. Das Medienrecht umfasst Aspekte des Verwaltungsrechts, des Zivilrechts und des Strafrechts zum Zwecke der Regelung der individuellen und massenhaften Information und Kommunikation. Das Medienrecht ist daher eine sog. "Querschnittsrecht". In weiten Teilen wird das Medien- und Urheberrecht heute vom Europarecht bestimmt.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die technische Entwicklung im Medienbereich durch
- die Konvergenz der Medien,
- die Allgegenwärtigkeit des Internets (Mobiles Internet) oder
- die Durchdringung des Lebens mit urheberrechtlich geschützten Werken
das Urheber- und Medienrecht vor ständig neue Herausforderungen stellt.
Das Medienrecht lässt sich unterteilen in
- das Urheberrecht,
- das Telekommunikationsrecht und
- das Rundfunkrecht
Typischerweise überschneidet sich das Medienrecht in weiten Teilen mit dem Internetrecht, dem Werberecht und der Wettbewerbsrecht. Eine Besonderheit des Medienrechts ist das sog. "Medienrechtliche Schmerzensgeld".



