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Musterklage gegen Wassergebühren

Verfasst von guido.bockamp am Mi, 07/07/2010 - 08:09

Wasserhahn (Quelle: Wikipedia, Urh. "Gmaxwell")Die Kanzlei Bockamp & Partner reicht heute bei dem Verwaltungsgericht Kassel eine Musterklage gegen einen kommunalen Wasserversorger in Nordhessen ein. Mit 3,25 € / m³ Trinkwasser ist die Gemeinde die viert-teuerste (von über 400 Gemeinden) in ganz Hessen.

Die Klage stützt sich im Wesentlichen auf statistische Daten der Hessischen Landesregierung, aus denen sich ergibt, dass diese Gemeinde – im Vergleich zu anderen Versorgern mit ähnlicher Versorgungsdichte – zu unwirtschaftlich arbeitet.

"Wären die Gebühren nicht Gebühren sondern Preise, wäre schon längst die Kartellbehörde eingeschritten", sagt Rechtsanwalt Guido Bockamp. Aus Sicht der Musterkläger, ist es für die Einheit der Rechtsordnung unerträglich, wenn die Versorger ihre Kartellpreise dadurch rechtfertigen könnten, dass sie die Überschrift über ihren Entgeltrechnungen ändern. Ob es Preise oder Gebühren sind, betont Bockamp und erklärt: "wir vergleichen nicht Äpfel mit Birnen sondern Wasser mit Wasser".

Hintergrund

Die hessische Landeskartellbehörde hat bereits vor drei Jahren verschiedenen Unternehmen, in Hessen, nämlich der enwag Wetzlar (Pressemitteilung des HMWVL vom 14.05.2007), der Mainova AG, Frankfurt am Main (Pressemitteilung des HMWVL vom 11.12.2007) und den Städtischen Werke Kassel (Pressemitteilung des HMWVL vom 11.04.2008) wegen Monopolmissbrauchs die Senkung der Preise vorgeschrieben. Die hiergegen gerichtete Klage der Stadt Wetzlar blieb vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg.

Im Fall der nordhessischen Gemeinde, gegen die sich die Klage richtet, handelt es sich nun jedoch um Wasser-Gebühren und nicht um Wasserpreise. Inwieweit die Rechtsprechung des BGH nun auf Gebühren nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz angewandt werden kann, ist juristische ungeklärt. Die Musterklage wird von der Zentrale AKS im Deutschen Konsumentenbund unterstützt.

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