Gebührenvereinbarung
Die Gebühren, welche Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erheben dürfen, sind grundsätzlich unabhänging von der Dauer der Tätigkeit oder eines Erfolges. Die Gebührenvereinbarung stellt eine Möglichkeit dar, in Abweichung der gesetzlichen Vergütung andere Berechnungsmethoden zu vereinbaren.
Im Falle Ihrer Vertretung vor Gericht müssen Rechtsanwälte allerdings mindestens die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Gebühren in Rechnung stellen. Sie dürfen keine Gebührenvereinbarung mit Ihnen treffen, mit der diese Gebühren unterschritten werden. Sie dürfen mit dem Mandanten allerdings höhere Gebühren vereinbaren.
Stundenhonorar
Wenn wir für Sie umfängliche Beratungs- oder gestalterische Tätigkeiten - etwa die Entwicklung eines komplexen Gesellschaftervertrags oder eines Lizenzvertrags durchführen sollen, vereinbaren wir mit Ihnen in der Regel ein Stundenhonorar. Damit Sie einen Überblick über die Kosten behalten, legen wir gemeinsam bereits zu Beginn unserer Tätigkeit ein verbindliches Budget fest. Rechtzeitig vor Überschreiten des Budgets benachrichten wir Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Gebührenvereinbarung
Die Gebühren, welche Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erheben dürfen, sind grundsätzlich unabhänging von der Dauer der Tätigkeit oder eines Erfolges. Die Gebührenvereinbarung stellt eine Möglichkeit dar, in Abweichung der gesetzlichen Vergütung andere Berechnungsmethoden zu vereinbaren.
Im Falle Ihrer Vertretung vor Gericht müssen Rechtsanwälte allerdings mindestens die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Gebühren in Rechnung stellen. Sie dürfen keine Gebührenvereinbarung mit Ihnen treffen, mit der diese Gebühren unterschritten werden. Sie dürfen mit Ihnen allerdings höhere Gebühren vereinbaren.
Stundenhonorar
Wenn wir für Sie umfängliche Beratungs- oder gestalterische Tätigkeiten - etwa die Entwicklung eines komplexen Gesellschaftervertrags oder eines Lizenzvertrags durchführen sollen, vereinbaren wir mit Ihnen in der Regel ein Stundenhonorar. Damit Sie einen Überblick über die Kosten behalten, legen wir gemeinsam bereits zu Beginn unserer Tätigkeit ein verbindliches Budget fest. Rechtzeitig vor Überschreiten des Budgets benachrichten wir Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Pauschalhonorar
Für bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Überprüfung einer Website auf Abmahnsicherheit können mit uns auch günstige Pauschalhonorare vereinbaren. Sie wissen dann schon von vornherein, was die Leistung kostet.
Erfolgshonorare
Die anwaltliche Vergütung ist in ihrer Höhe grundsätzlich unabhängig vom erreichten Erfolg. Ob ein Prozess gewonnen oder (ganz oder teilweise) verloren geht hat im Verhältnis zum Mandanten keine Auswirkungen. Bisher war es den Rechtsanwälte in der Bundesrepublik auch ausdrücklich verboten die Höhe des Honorars an den Erfolg der eigenen Arbeit zu koppeln.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit das grundsätzlichen Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare festgestellt hat, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren inzwischen Erfolgshonorare auch in Deutschland grundsätzlich zugelassen. Erfolgshonorare sind allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, insbesondere dann, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines erfolgsabhängigen Honorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Erfolgshonorare stellen insoweit einen Ausnahmefall dar; wir beraten Sie diesbezüglich allerdings gern.



