Was sind Gerichtsgebühren?
Für einen Prozess entstehen (sobald sich ein Gericht mit ihm befasst) sog. "Gerichtsgebühren".
Ähnlich wie bei den Anwaltsgebühren richten sicht die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert
- ... von bis zu 300,00 EUR beträgt eine Gerichtsgebühr 25,00 EUR;
- ... von 5.000,00 EUR beträgt die Gerichtsgebühr 121,00 EUR;
- ... von 100.000,00 EUR betärgt die Gerichtsgebühr 856,00 EUR
Ebenfalls wie bei den Anwaltsgebühren entstehen die Gerichtsgebühren in der Regel bei Durchführung einer Tätigkeit, z.B. mit Einreichung einer Klage oder eines Antrages bei Gericht im Voraus. Für ein Verfahren, dass mit einem Urteil endet, entstehen z.B. 3,0 Gebühren. Wenn das Urteil aber ein sog. Versäumnisurteil oder sonst ohne eine richterliche Begründung ergeht, vermindert sich dieser Vetrag auf 1,0 Gebühren.
Gerichtliche Auslagen
Üblicherweise entstehen neben den Gerichtsgebühren keine weiteren gerichtlichen Kosten. Es kann aber sein, dass das Gericht - etwa für die Übersetzung und Zustellung der Klage im Ausland erhebt - noch Auslagen (Kostenerstattung) verlangt.
Umsatzsteuer fällt bei Gerichtsgebühren nicht an.
Zeugen- und Sachverständigenentschädigung
Weitere Kosten können anlässlich eines gerichtlichen Verfahren entstehen, sofern Zeugen oder Sachverständige gehört werden. Hier entstehen Ansprüche aus Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).



