Infoscreens sind jene Bildschirme im öffentlichen Raum, auf denen Werbung und Kurznachrichten präsentiert werden. Wer in den letzten 10 Jahren mal in München, Köln oder Berlin mit der U-Bahn gefahren ist, kennt sie.
Infoscreens sind aber auch der „Aufhänger“ eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der letzten Jahre. Es geht dabei auch um Kapitalanlagemodell, Mezzaninfinanzierung und die Gewerbefreiheit, denn im Mittelpunkt des Prozesses steht eigentlich die Frage: gab es eine illegale Finanzierung des Unternehmens durch eine (auf Täuschung und Betrug aufgebaute) Anlagegesellschaft.
Für die Staatsanwaltschaft war die Sache schnell klar: Entnahmen der Geschäftsführer aus der Gesellschaft? Unseriös! Vermittlerhonorare in fünfstelliger Höhe für kurze Gespräche? Unserös! Luxus-Dienstwagen? Unseriös! Überhaupt: alles unseriös!
Spricht all dies wirklich gegen die Seriosität oder ist es nicht vielmehr so, dass jenseits der Erlebniswirklichkeit der Staatsanwaltschaft solche Zahlungen üblich sind? War das Geschäftsmodell mit anderen Worten clever und legal oder war es betrügerisch? Und welche Grenzen der Strafbarkeit gibt es für die Geschäftsführer von Kapitalanlagegesellschaften, "Private Equity"- Mezzanin- und anderen Zweckgesellschaften überhaupt?
Urteil mit knapp 400 Seiten (… und Inhaltsverzeichnis)
Man kann wahrlich nicht behaupten, die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kassel hätte sich keine Mühe gegeben. Das Urteil, welches als gebundenes Buch vorliegt ist ein jedenfalls ausführlich geraten. Die Frage ist nun: wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil bestätigen oder den Argumenten der Verteidigung folgen.
Auswirkung auf künftige Prozesse
Eines jedenfalls ist sicher: die Entscheidung wird Auswirkungen auf künftige Prozesse im Bereich der Kapitalanlagegesellschaften haben, dient sie doch auch dazu, die oft schwammigen Grenzen, zwischen legaler und illegaler Finanzierung zu schärfen.



