Grunddaten
Verein für lauteren Wettbewerb e.V. (Stuttgart)
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart, VR 2295
Hintergrundinformationen
Über den „Verein für lauteren Wettbewerb e.V.“ (Stuttgart) ist nicht viel bekannt. Nennenswerte Tätigkeit haben wir in den vergangenen fünf Jahren nicht feststellen können.
Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis wird von den Gerichten nicht angezweifelt (z.B. LG Stuttgart, Urt. v. 30.3.1983, Az.: 2 KfH O 24/83; LG Stuttgart, Urt. v. 27.1.1998, Az.: 4 KfH O 173/97; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.4.2002, Az.: 2 HO 6/01; LG Baden-Baden, Urt. v. 19.2.2002, Az.: 4 O 134/01 KfH; LG Offenburg, Urt. v. 18.9.2002, Az.: 5 O 89/01 KfH). Der Verein für lauteren Wettbewerb wurde in der Unterlassungsklageverordnung vom 3.7.2002 ausdrücklich als einer der Verbände genannt, die bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze klagebefugt sind. Diese Verordnung ist aber nicht mehr in Kraft (Stand: 03.2010)
Es gibt mehrere Vereinen gleichen Namens, z.B. mit Sitz in Hamburg, diese Vereine sind aber nicht identisch. Es gibt auch keine Erkenntnisse, dass die Vereine organisatorisch zusammenhängen.
Schwerpunkt der Tätigkeit
Zur Zeit keine Tätigkeit feststellbar.



